Samstag, 23. November 2024

Weg frei für die Kinderfeuerwehr

Schon im kommenden Jahr könnten die ersten offiziellen Kinderfeuerwehren in Schleswig-Holstein gegründet werden. Gestern hat Innenminister Andreas Breitner (SPD) einen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbrandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Beschluss gilt als sicher.

 

Damit können die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein vermutlich ab Januar Kinder ab sechs Jahren in einer eigenen Kinderfeuerwehr aufnehmen. „Das bedeutet nicht, dass sie im aktiven Dienst sind, sondern das läuft eher spielerisch ab“, sagt der Sprecher des Landesfeuerwehrverbandes, Holger Bauer. Ein pädagogisches Konzept werde gerade entwickelt, etwa was die Ausbildung von Betreuern angeht.

Einige Wehren haben schon mit Kinderfeuerwehren experimentiert, etwa in Malente (Ostholstein), Padenstedt (Rendsburg-Eckernförde) oder Alt-Mölln (Herzogtum Lauenburg). Nach dem neuen Gesetz können sie auch Bestandteil der Feuerwehren werden.

„Auch andere Wehren haben bereits Interesse gezeigt“, sagt Holger Bauer, der darauf hofft, dass Kinder, die erst einmal den Kontakt zur Feuerwehr gefunden haben, auch auf Dauer dabei bleiben. „Im Kindergarten begeistern sich viele, weil sie dort die Brandschutzerziehung kennenlernen, aber bislang mussten sie dann jahrelang warten, bis sie Mitglied werden durften“, sagt Bauer, der hofft, durch das neue Gesetz neue Mitglieder gewinnen zu können. Oder wie Andreas Breitner sagt: „Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Feuerwehren den demographischen Wandel in ihrem Sinne gestalten können.“

Dazu wird das neue Brandgesetz andere Veränderungen mit sich bringen. Vor allem soll es den Wehren möglich werden, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. So kann etwa eine Verwaltungsabteilung geschaffen werden, in die Mitglieder aufgenommen werden, die nicht am aktiven Dienst teilnehmen wollen oder können. „Ein Arzt kann etwa einen Erste-Hilfe-Kursus anbieten, ein IT-Spezialist die Internetseite betreuen“, sagt Bauer. Und auch die Wehrführer dürfen jetzt mehrere Stellvertreter haben, dazu können sie ihr Amt noch bis zum 67. Geburtstag versehen und nicht mehr wie bislang nur bis zum 65..

Ziel des Landesfeuerwehrverbandes ist es, auch künftig noch genug Personal zu haben, um im ganzen Land mit freiwilligen Wehren einsatzbereit zu sein. Bauer: „Viele Leute in der Feuerwehr haben verstanden, dass wir sie deshalb so aufstellen müssen, dass sie für die breite Masse interessanter wird.“

Quelle: shz vom 03.09.2014