Samstag, 23. November 2024

Feuerwehren sollen ihre Konten offenlegen (shz vom 17.11.2014)

Das Land will wissen, wie viel in den Kameradschaftskassen steckt - weil es öffentliche Gelder sind. Die Feuerwehren in SH sind empört. Eine geplante Änderung im neuen Brandschutzgesetz sorgt für Empörung bei den Feuerwehren im Land: Sie sollen verpflichtet werden offenzulegen, wie viel Geld sie in ihren Kameradschaftskassen gebunkert haben – und künftig so sauber Buch führen wie eine Kommune.

Kameradschaftskasse – das klingt nach einigen 100 Euro, eingenommen beim letzten Feuerwehrgrillfest. Doch tatsächlich dürfte es oft um ganz andere Summen gehen. So gab es bei der Wehr in Heide ein geheimes Rücklagenkonto, zeitweise prall gefüllt mit 41.000 Euro. Wie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Anfang des Jahres ermittelte, wurde das Konto irgendwann jedoch weitgehend geplündert, alle Belege sind vernichtet.

„Wir bewegen uns mit den Kameradschaftskassen in einem Graubereich“, sagt Manuela Söller-Winkler, Staatssekretärin im Innenministerium, und betont: „Öffentliche Gelder müssen transparent verwaltet werden.“ Das Innenministerium begrüße daher den Änderungsantrag zum Brandschutzgesetz, den die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW eingebracht haben.

Bei den Feuerwehren aber herrscht Skepsis. Die Wehrführer fühlen sich ihrer über Jahrzehnte gewachsenen Autonomie beraubt. „Das gleicht einer Enteignung des angesparten Geldes unserer Wehren“, sagt Albert Iken, Amtswehrführer des Amtes Nordstormarn. Er und andere Wehrführer machen das unter anderem an einem Passus im Entwurf fest, in dem es heißt: „Durch die Kameradschaftskasse sollen keine Vermögensgegenstände erworben werden.“ Das jedoch ist vielerorts üblich. So bezahlte die Freiwillige Feuerwehr Grabau (Kreis Stormarn) ihr neues Mannschaftsfahrzeug aus der Kameradschaftskasse. Kostenpunkt: 27.000 Euro. Andere Wehren wie Stakendorf (Kreis Plön), Husum oder Kasseedorf (Kreis Ostholstein) finanzierten den Umbau von Fahrzeugen aus der Kameradschaftskasse.

Was zunächst löblich klingt und von den Kämmerern stets begrüßt wird, ist rechtlich ein Problem. Söller-Winkler: „Bei den Kameradschaftskassen handelt es sich um Sondervermögen der Gemeinden mit allen haushaltsrechtlichen Vorschriften.“ So muss etwa die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs ausgeschrieben werden.

Unterstützung finden die Wehren bei der Opposition. „Die geplante Regelung erweckt leider den Eindruck, dass die Koalition kein besonders großes Vertrauen in unsere Freiwilligen Feuerwehren hat“, sagt Christopher Vogt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP. „Mit demotivierender Bevormundung erweist man der wichtigen ehrenamtlichen Arbeit einen Bärendienst.“

Für Staatssekretärin Söller-Winkler ist der Gesetzentwurf genau das Gegenteil. „Der Änderungsantrag schafft Rechtssicherheit“, betont sie. Dies schütze das Ehrenamt.

Die geplanten Änderungen würden die gültigen Vorschriften des Brandschutzgesetzes sogar entschärfen, den Wehren etwa Souveränität bei Rechtsgeschäften erlauben, sagt Thomas Giebeler, Sprecher im Innenministerium. Momentan hätten die Rechnungsprüfungsämter vermutlich viel zu kritisieren. „Wir wollen aber nicht, dass gegen Feuerwehrleute ermittelt wird.“

Die Rechtssicherheit gibt es für den Preis der Transparenz. Die offengelegten Gelder dürfen die Wehren laut Innenministerium behalten. Ebenso wie die Verfügungsgewalt.

Die Kreis- und Stadtwehrführer des Landes treffen sich am Montag in Rendsburg, um zu beraten. Landesbrandmeister Detlef Radtke: „Klärungsbedarf gibt es ganz sicher bei dem Punkt, dass keine Vermögensgegenstände angeschafft werden dürfen. Ich habe ansonsten den Eindruck, dass die geplante Änderung eine Hilfestellung für uns sein soll, spüre jedoch vielfach große Ängste und Unsicherheit.“

Quelle: shz vom 17.11.2014

 

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes.